In den letzten Wochen erhielten wir von verschiedenen Kunden einen Standard-Brief des Staatlichen Finanzamts mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Steuerzahler:
Das Staatliche Spanische Finanzamt hat Kenntnis über einige Personen erhalten, die Pensions- oder Rentenbezüge aus dem Ausland beziehen und diese nicht korrekt deklariert haben. Dies gibt uns Anlass zu folgenden Regulierungsmaßnahmen.
Unter den gegebenen Umständen, welche die betroffene soziale Kollektiv/Gruppe betrifft, unterliegen diese dem Gesetz 26/2014 vom 27. November (BOE – Staatsanzeiger – vom 28. November). Es wurden zwei außerordentlichen Maßnahmen bewilligt. Hiermit informieren wir Sie über selbige und geben Ihnen die Möglichkeit, sie Ihrer Situation entsprechend auszuwählen:
– Einerseits wird der Schuldenerlass der Sanktionen, Aufpreise oder Zinsen, die sich als Konsequenz aus der Regulierung durch das Staatliche Finanzamt oder durch den freiwilligen Steuerzahler ergeben, festgestellt. Wenn die Zahlung der Sanktionen, Aufpreise oder Zinsen rechtskräftig erworben wurde, sollte ein Antrag auf Schuldenerlass an das Finanzamt während des nicht verlängerbaren Zeitraums bis zum 30. Juni 2015 erfolgen.
– Andererseits, um die freiwillige Regulierung dieser Situation zu vereinfachen, wird hiermit eine außerordentliche Verlängerung bis zum 30. Juni 2015 gewährt, in welcher die bis zum 1. Januar 2015 nicht verjährten Einkommenssteuererklärungen einschließlich der korrekten Deklaration der erhaltenen Pensionen oder Renten, ausgenommen der nicht obligatorisch zu deklarierenden, welche im Artikel 96 des Gesetzes zur Einkommenssteuer aufgeführt sind, angegeben sein müssen.
Die Präsentation der Erklärungen zum o.g. Zeitraum muss begleitet sein durch die zu bezahlenden Beiträge, verhindert jedoch damit die Addition von Aufpreisen, Zinsen oder Strafzahlungen.
Sofern die aufgeschobene Zeit überschritten wird, ohne dass sie wahrgenommen wurde, hat dies eine reguläre Verfolgung seitens des Finanzamts zur Folge, ohne dass irgendeine spezielle Regelung greift.
Die Erklärungen können entweder über das Internet oder an den folgenden Orten präsentiert werden:
- Bareinzahlungserklärungen bei Einreichung: Bei jedem autorisierten und mit dem Finanzamt zusammenarbeitenden spanischen, inländischen Geldinstitut (Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft/Genossenschaftsbank).
- Alle anderen Deklarationen: In jedem staatlichen Finanzamt.
Neben der Erklärung des Models 100 muss ebenfalls ein Formular präsentiert werden, das direkt über die Internetseite erhältlich ist oder bei Einreichung direkt in Papierform bei jedem Finanzamt ausliegt.
Die Zahlung des Steuerbeitrags kann wie folgt geleistet werden:
- Im gleichen Moment wie die Präsentation erfolgt.
- In jedem Fall bis zum 30. Juni 2015, auch wenn die Präsentation der Steuererklärung vor dem außerordentlichen Termin stattfindet.
- Es ist ebenfalls möglich, einen Aufschub oder Teilzahlungen der zu leistenden Quoten zu vereinbaren. In diesem Fall ist die erste Zahlung oder Teilzahlung, sofern bewilligt, vor dem 30. Juni 2015 zu entrichten.
Sie können detailliertere Informationen über die Maßnahmen erhalten unter:
– Internetportal des staatlichen Finanzamts (www.agenciatributaria.es), unter der Rubrik “Pensiones extranjeras IRPF” (ausländische Renten-Steuer der physischen Personen), wo sie auch Hilfe für die Steuererklärung erhalten, sowie die unterschiedlichen Modelle/Dokumente und Instruktionen finden, die präsentiert werden müssen.
-Telefonische Rückfragen unter 901 33 55 33.
Mit freundlichem Gruß,
Staatliches Finanzamt
Hier ist der Brief in der Spanischen Version:
Muss ich auf diesen Brief reagieren?
Wenn Sie in Spanien Einkommensteuerpflichtig sind (Resident) und bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung bereits die Rentenbezüge angegeben haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Dieser Brief ist nur eine informative Meldung.
Sollten Sie im Gegenzug Rentenbezüge aus dem Ausland erhalten haben, und diese nicht deklariert, haben Sie seit dem 1.1.2015 bis zum 30.6.2015 Zeit, diese nachträglich (seit Steuerjahr 2010) nachzureichen, und das Formular zur Befreiung der Säumnisstrafen dazuzufügen.
Mehr Info über das Prozedere auf dieser Seite: hier klicken
Freibeträge für Rentner in der spanischen Einkommensteuer
Unabhängig davon, wie hoch die persönlichen Freibeträge liegen, wird nach dem spanischem Steuerrecht von der “Befreiung” der Abgabe gesprochen. Die Befreiung zur Abgabe einer Erklärung hängt von der Art und der Höhe der Einnahmen ab.
Wenn wir uns nur mit Renten oder sonstigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit befassen, ist man befreit für das Steuerjahr 2014 eine Erklärung abzugeben, wenn die ausländischen Rentenbezüge, die nicht “vorversteuert” wurden, unter 11.200 Euro im Jahr liegen.
Die spanische Steuerregelung spricht auch von einer Befreiung, die Steuererklärung einzureichen, wenn die Einkünfte unter 22.000 Euro liegen, aus einer einzigen Quelle entstehen und diese schon im Voraus versteuert wurden.
Bei den meisten ausländischen Rentnern, die im Heimatland steuerfrei sind, liegen diese über der spanischen Befreiungsgrenze und müssen versteuert werden.
Hier mehr Info zu Freibeträgen:
https://www2.agenciatributaria.gob.es/ES13/S/IAFRIAFRC12F?TIPO=R&CODIGO=127263
Kann das spanische Finanzamt wissen, wie hoch meine Rente ist?
Ja. Nehmen wir als Beispiel einen deutschen Rentner der in Spanien resident ist, also sein ersten Wohnsitz hier hat.
Anhand des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien, dessen Änderung am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, wird ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern beider Länder ausgeübt.
In diesem Informationsaustausch werden Einkünfte und Erlöse aller Art ausgetauscht, die den Finanzämtern zur Verfügung stehen. Von Kapitalerträgen bis Altersrenten.
Sobald dem deutschem Finanzamt bekannt gemacht wird, dass ein Steuerzahler in Spanien seinen Wohnsitz hat, werden automatisch alle Einkünfte und Erlöse an das spanische Finanzamt übermittelt.
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Jeder, der mehr zum Thema Steuerberater erfahren möchte, sollte diesen Beitrag lesen! Deshalb werde ich diesen Artikel meinem Partner zeigen. Wir haben neulich darüber gesprochen.
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