Im Dezember 2012 verabschiedete der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy das Gesetz über die Verpflichtung einer Mitteilung des Auslandsvermögens der spanischen Steuerzahler, die der Einkommensteuer unterliegen.
Modelo 720. Declaración Informativa
Die Bedingungen, u.a. für die Abgabe dieser Erklärung, sind folgende:
- Der Wert des Vermögens hat die Höhe von 50.000 Euro oder mehr
- Es handelt sich um Immobilien, Geldbeträge, Versicherungen, Zertifikate oder Körperschaftsanteile
- Bei Geldvermögen ist der anzugebende Pflichtbetrag pro Person oder Steuerzahler und nicht die Familieneinheit zu nehmen
“Spanische Steuerzahler sind von der Maßnahme bei Abwesenheit überrascht worden und konnten diese Erklärung nicht rechtzeitig abgeben. Solch ein Versäumnis soll für das Finanzamt keinen Unterschied machen und auch wenn die Erklärung mit dieser Ausrede abgegeben wird, ist das Finanzamt befugt, die entsprechenden Strafen zu verhängen.”
Für dieses Jahr sind Ausländer, die in 2013 Residenten geworden sind, also einkommensteuerpflichtig, ebenfalls verpflichtet, diese Erklärung abzugeben.
Sollten Sie mehr Infos oder Hilfe bei der Abgabe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.