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Das elektronische Benachrichtigungssystem der Sozialversicherung, obligatorisch für Selbständige

Das elektronische Benachrichtigungssystem der Sozialversicherung, obligatorisch für Selbständige
Spanische-Sozialversicherung

Vor einigen Wochen haben viele Selbstständige eine SMS erhalten, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass sie als Selbstständige verpflichtet sind, sich in das elektronische Benachrichtigungssystem der Sozialversicherung (Sistema RED) einzuschreiben.

Nichtsdestotrotz, gibt es Ausnahmen, die ich Ihnen in diesem Artikel ebenfalls darlegen werde. Aber aufgepasst, da diese Angelegenheit weitergreifend ist, als gedacht: Ab Oktober 2018 sind alle Selbstständigen verpflichtet, alle Vorgänge mit der Sozialversicherung ausschließlich online zu tätigen. Wenn Sie Selbständige/r oder Freiberufler/in sind, wird Sie diese Nachricht interessieren!

Was ist das “Sistema RED” und wozu dient es?

Das  Sistema RED ist einfach nur ein Service der Verwaltung der Sozialversicherung (TGSS), damit Unternehmen, Unternehmensgruppen und Selbstständige über das Internet und auf sichere Weise, einen direkten Kontakt zu dieser öffentlichen Verwaltung haben.

So können, mittels des Sistema Red sowohl die Mitglieder wie auch die TGSS, jedwede Information austauschen und Dokumente der Beitragszahlung, Anmeldung und medizinische Benachrichtigungen erhalten. Weiter unten informiere ich Sie, wie die Vorgänge über das Internet realisiert werden können, sowie Sie bei diesem System angemeldet sind. Somit dient dieses System der Vereinfachung der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung seitens der Selbstständigen, da sie diese Vorgänge erledigen können, ohne aus dem Haus gehen zu müssen.

¿Welche Selbstständigen müssen sich in das Sistema RED eintragen?

Bisher wurde das  Sistema RED  ausschließlich von Selbstständigen genutzt, die Arbeitnehmer beschäftigen, sowie von Unternehmen und Unternehmensgruppen, um mit einem kodierten Beitragskonto alle Vorgänge bezüglich der Arbeitsverträge, Beitragszahlungen für die Arbeitnehmer, Krankschreibungen etc. an die Sozialversicherung zu übertragen.

Aber ab der Mitteilung ESS/484/2013, die am vergangenen 6. März in dem Öffentlichen Anzeigenblatt BOE veröffentlicht wurde, ist diese Einschreibung in das Sistema Red verpflichtend für alle Selbstständigen. Diese Mitteilung spezifiziert, dass die Selbstständigen bzw. ihre rechtlichen Vertreter zukünftig alle Vorgänge selbstständig erledigen können.

Gemäß der neuen Verordnung werden alle Selbstständigen ebenfalls in NOTESS eingetragen, in dem Sie sich vor Juni registrieren müssen.
Nutzen Sie hierfür den folgenden Link: https://goo.gl/neS1jo

Das bedeutet, dass Sie zukünftig auf den Internetauftritt der Sozialversicherung achten müssen, um auf dem Laufenden zu sein, bezüglich aller Benachrichtigungen die man Ihnen senden kann, wie beispielsweise Zahlungsaufforderungen. Hierfür gibt es verschiedene Zugangsarten: Mit einem digitalen Zertifikat, mit einem PIN-Schlüssel (Cl@ve PIN) oder mit einem Anwendernamen und Benutzerschlüssel der Sozialversicherung. Der einfachste Zugang ist per digitalem Zertifikat, über das die Mehrheit der Nutzer bereits verfügt. Sofern Sie noch keines besitzen, empfehle ich Ihnen dieses dringend, da es zukünftig sehr wahrscheinlich ist, dass die Selbstständigen auch bei anderen Verwaltungen, wie zum Beispiel dem Finanzamt, in die Verpflichtung der Nutzung kommen.

Selbstständige, die sich nicht in das Sistema RED einschreiben müssen:

Derzeit sind die einzigen Selbstständigen auf den Kanarischen Inseln, die sich nicht in das Benachrichtigungssystem einschreiben müssen, diejenigen, die im Spezialsystem der Hausangestellten sind, sowie die Selbständigen, die im Spezialtarif der Sozialversicherung für die Fischerei des Meeres eingetragen sind.

Wie können sich die Selbständigen in das Sistema RED einschreiben?

Das Ziel dieses Systems ist es, dass die Selbständigen alle Vorgänge mit der TGSS (Verwaltung der Sozialversicherung) online und sicher erledigen können. Für den Zugang zum System benötigt man ein digitales Zertifikat.

In den verschiedenen Verwaltungen wird es ein digitales System geben, in das man sich als Selbstständiger mit allen notwendigen Daten eintragen kann, um sich einzuschreiben. Noch ist nicht sicher, ab wann dieses System aktiviert ist, aber es ist zumindest ein Schritt in die Richtung der Erleichterung dieses Vorgangs.

Für die Einschreibung benötigt man ein digitales Zertifikat, einen elektronischen Ausweis oder einen PIN-Schlüssel. Ein digitales Zertifikat können Sie über die FNMT (http://www.fnmt.es/) beantragen. Danach müssen Sie mit dem Antrag persönlich zum Beispiel bei der Sozialversicherung oder dem Finanzamt vorstellig werden, um sich auszuweisen.

Welche Fristen hat man als Selbstständiger, um sich in das Sistema RED einzuschreiben?

Sofern sie noch nicht im Sistema RED eingeschrieben sind, haben Sie keine Eile. Da diese Verordnung erst kürzlich veröffentlicht wurde, haben Sie bis zum 31. August 2018 Zeit, um es zu erledigen.

Welche Vorgänge müssen von Selbstständigen über das Sistema RED erledigt werden?

Ab dem 1. Oktober 2018 müssen alle Selbstständigen alle Vorgänge bezüglich der An- oder Abmeldung, der Tarifgestaltung und der Beitragszahlungen auf elektronischem Weg erledigen. Dies beinhaltet, wie bereits vorab geschildert, auch den Empfang von Mitteilungen der Verwaltung der Sozialversicherung über die SEDESS. Die offizielle Information erhalten Sie über diesen Link (Hier kann man die offizielle Info lesen)

Aber keine Panik, das bedeutet nicht, dass man jetzt alle 10 Tage die Webseite der elektronischen Seite der Sozialversicherung aufrufen muss, denn man kann seine Mitteilungen abonnieren (suscricpción a procedimientos), um immer eine E-Mail zu erhalten, wenn eine neue Mitteilung im elektronischem Amt zum Öffnen vorliegt. Diese Mitteilungen liegen beim E-Amt 10 Tage lang. Auch wenn man sie nicht öffnet und den Erhalt bestätigt, wird diese dann als zugestellt betrachtet.

Über Simon Sananes

Gründer dieses Beratungsunternehmens. Von der ESDAF Geprüfter Steuerberater und Dolmetscher der Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch. Fachgebiete Steuer- und Immobilienangelegenheiten. Folgen Sie mich auf Social Media für Tipps und News.

2 Kommentare

  1. Roland Brunk 5 Jahren vor

    Hallo Simon,

    Diese Auskunft ist sehr Interessant, muss ich doch gleich am Montag meinen Steuerberater fragen ob das die Digitale Unterschrift für das Unternehmen ist welche ich geleistet habe, damit die dann alles für mich erledigen können.

    Gruß aus Buen Paso,
    Roland Brunk
    Gerente de SCRBau Tenerife,S.L.

    • Autor
      Simon Sananes 5 Jahren vor

      Lieber Roland, wenn du eine SL führst bekommt dein Steuerberater die Benachrichtigungen direkt. Besten Gruss!

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