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Das neue Vermietungsgesetz in Spanien. Muster zum herunterladen

Das neue Vermietungsgesetz in Spanien. Muster zum herunterladen
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Das neue Vermietungsgesetz Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) wurde am 5. März 2019 verabschiedet, ist aber inzwischen öfters verändert worden, bis letztendlich der neue Ministerpräsident Spaniens, Pedro Sánchez, es wieder zum Startpunkt (auf die Lage von März 2019) gebracht hat.

Heute berichten wir, welche Eigenschaften ein Mietvertrag, der ab dem Jahr 2020 unterschrieben wurde, beinhalten muss und welche Bedingungen erlaubt sind.

Vorab müssen wir erklären, dass wir keine Rechtsberater sind und dass ein Mietvertrag immer von einem Rechtsanwalt oder Experten überprüft werden sollte. Wir haben auf idealista.com einen passenden Mustervertrag gefunden und für Sie ins Deutsche übersetzt. Hier sind die wichtigsten Regeln, die seit Januar 2020 gelten:

  • Die Pflichtverlängerung des Mietvertrags wird von drei auf fünf Jahre erweitert. Auch wird die stillschweigende Verlängerung unter natürlichen Personen von ein auf drei Jahre erweitert. Diese Verlängerung trifft zu, wenn keine der beiden Parteien ihren Wunsch äußert, den Mietvertrag beenden zu wollen.
  • Sollte der Vermieter eine juristische Person sein, so gilt die obligatorische Verlängerung sieben Jahre und die stillschweigende drei Jahre.
  • Die jährliche Erhöhung der Miete wird ab jetzt an den Lebenshaltungskosten-Index gekoppelt. Die Regierung schützt somit die Mieter vor steigenden Mietpreisen.
  • Die Kaution kann nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.
  • Die Kündigungsfristen werden ebenfalls modifiziert: der Vermieter hat vier Monate einzuhalten, während der Mieter zwei Monate vorher schon kündigen kann.
  • Sollte, nachdem der vereinbarte Zeitraum (5 oder 7 Jahre, je nachdem ob natürliche oder juristische Person) abgelaufen ist, keine der beiden Parteien den Mietvertrag gekündigt haben, so wird der Mietvertrag automatisch für jährliche Perioden verlängert, also immer um ein weiteres Jahr.
  • Bei der vorherigen Regelung der Mietverträge hatte der Eigentümer gesetzlich das Recht, den Mietvertrag einseitig zu kündigen, wenn er die Immobilie für sich selbst, den Ehegatten oder die Familie benötigte.  Mit der aktuellen Gesetzgebung muss diese Bedingung im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
  • Wer eine vermietete Immobilie kaufen möchte, muss den laufenden Mietvertrag einhalten, unabhängig davon, ob der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen ist oder nicht.
  • Wenn beide Parteien einverstanden sind, können Bauarbeiten oder Renovierungen durchgeführt werden, ohne ein neuen Mietvertrag abschließen zu müssen.
  • Sollte der Vermieter eine juristische Person sein, so muss der Vermieter die Kosten für die Erstellung des Mietvertrags tragen.
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Über Simon Sananes

Gründer dieses Beratungsunternehmens. Von der ESDAF Geprüfter Steuerberater und Dolmetscher der Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch. Fachgebiete Steuer- und Immobilienangelegenheiten. Folgen Sie mich auf Social Media für Tipps und News.

6 Kommentare

  1. Claudio 3 Jahren vor

    Hi Simon,
    wieso sollte ein Mietvertrag im Grundbuch eingetragen werden?

    Viele Grüße
    Claudio

    • Autor
      Simon Sananes 3 Jahren vor

      Hallo Claudio,
      Ich habe gelesen, dass die Eintragung im Grundbuch dem Eigentümer die Möglichkeit gibt, schneller den Mieter im Falle einer Nichtzahlung zu räumen. Theoretisch in circa 10 Tagen, was für den Vermieter ein großer Vorteil ist.
      Der Mieter hat mit der Eintragung den Vorteil, dass beim Verkauf der Immobilie er das Recht hat, in der Wohnung weiterhin als Mieter zu bleiben. Allerdings muss im Kaufvertrag stehen, dass die Immobilie vermietet ist.

      • Claudio Romanazzi 3 Jahren vor

        Hi Simon,
        vielen Dank. Aber wie macht man das? Muss der Vermieter mit dem Mieter zum Notar? Oder wohin? Und was kostet so etwas?

        Viele Grüße
        Claudio Romanazzi

  2. Grabowski 3 Jahren vor

    Wie ist es bei einem online gefertigten Mietvertrag ohne Unterschriften auf 6 Monate und einer Anzahlung für die Kaution. Dies vor der neuen Corona Regel ab 23.11.2020.
    Kann ich stornieren?
    Miete von privat. Danke für Hilfe.

  3. Marcus 2 Jahren vor

    Schwere Frage (?): darf ich ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ein großes Zelt zur Freizeitnutzung auf dem gemieteten Grundstück aufstellen? Der Ort ist nicht einsehbar, es enstehen keine “optischen Belästigungen”. Vielen Dank!

    Vielen Dank und Grüße aus La Palma (S/C Tenerife)

  4. Branislav Vranjes 2 Jahren vor

    Hallo,mein Anliegen ist 3 Probleme in der Wohnung Kein Mietvertrag, Ratten,und defekte Wasserleitung deswegen Schimmel was kann mann machen?

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