×

Kostenloses Abonnement

Ferienvermietung auf den Kanaren. Situation in 2016

Ferienvermietung auf den Kanaren. Situation in 2016

Zu diesem Beitrag gibt es ein Update: Situation der Ferienvermietung ab Mai 2017

Da wir auf den Kanaren in den letzten Monaten von so guten Zahlen in der Tourismusbranche profitieren, stellen sich viele Immobilieneigentümer die Frage, ob man auch touristisch vermieten darf. Heute möchten wir etwas Licht in diese graue Zone bringen, die hoffentlich bald geklärt wird, da sich mittlerweile sogar der Europäische Gerichtshof diesbezüglich geäussert hat. Die Situation mit der Ferienvermietung ist momentan Folgende:

Zuerst etwas Vorgeschichte:

Seit Inkrafttreten der spanischen Verfassung 1982 hatten alle spanischen Regionen die Kompetenz über den Tourismus. Auf den Kanaren konnte man Ferienwohnungen oder -Häuser problemlos vermieten.

2010 wurde die touristische Ferienvermietung durch das Dekret 142/2010 verboten und seitdem fing die kanarische Regierung an, Strafen zu verhängen.

2015 hat der Verein ASCAV die Regierung beim Wahlkampf endlich dazu gebracht, ein neues Dekret zu verabschieden, in dem die Ferienvermietung geregelt wurde.

Die heutige Situation:

Man darf fast überall auf den Kanaren vermieten. Dafür ist jedoch eine Genehmigung von der jeweiligen Inselregierung (Cabildo) notwendig und die Anmeldung als Ferienvermieter beim kanarischen Finanzamt, denn es ist eine Dienstleistung und es müssen 7% IGIC (Kanarische MwSt.) abgeführt werden.

Die Erlaubnis zu bekommen, ist nicht einfach, da man von der Gemeinde eine Wohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habilitabilidad) oder ähnliche Dokumente benötigt, und oft ist diese nur mit Hilfe eines Architekten zu bekommen.

Heute noch verbotene Vermietung:

Alle Immobilien, die in einer touristischen Zone liegen (z. B. Adeje, Los Cristianos, Médano, Puerto de la Cruz), bekommen keine Erlaubnis für die Ferienvermietung. Um genau zu wissen, ob Ihre Immobilie auf touristischem Boden liegt, muss man sich bei der entsprechenden Gemeinde (Ayuntamiento) bei der Stadtplanung Urbanismo informieren.

Mit dieser Situation und den vielen Behördengängen, die einen ehrlichen Bürger erwarten, entscheiden viele dann besser doch nicht zu vermieten.

Aber schätzungsweise haben von den etwas über 52.000 Familien, die auf den Kanaren von der privaten Ferienvermietung leben, höchsten 10% die Erlaubnis von der Inselregierung erhalten.

Was ist dann mit den Tausenden von Immobilien die auf den Portalen zu finden sind?

Es gibt aber auch andere Varianten legal zu vermieten. Entweder als sogenanntes “Emblematisches Haus” oder als Landtourismus, unter anderen Optionen. Die komplette Liste der Vermietungsmöglichkeiten bekommt man bei der Touristischen Abteilung der Inselregierung.

Es wird allerdings erwartet, dass sich die Gesetzgebung bald wieder ändert und die Bürokratie vereinfacht wird.

Mehr Infos zum Thema:

ASCAV Verein: http://www.ascav.es/

ASCAV Facebook: https://www.facebook.com/asociacionascav/

Wochenblatt http://wochenblatt.es/1000003/1000000/0/34958/article.html

Über Simon Sananes

Gründer dieses Beratungsunternehmens. Von der ESDAF Geprüfter Steuerberater und Dolmetscher der Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch. Fachgebiete Steuer- und Immobilienangelegenheiten. Folgen Sie mich auf Social Media für Tipps und News.

0 Kommentare

Eine Antwort hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.