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Die 7 wichtigsten Begünstigungen für Selbstständige ab 2018

Die 7 wichtigsten Begünstigungen für Selbstständige ab 2018

Am 25.10.2017 wurde das neue Gesetz für Selbstständige veröffentlicht, das Gesetz 6/2017, vom 24. Oktober, “de Reformas Urgentes del Trabajo Autónomo“, sprich das Gesetz für dringende Maßnahmen der selbstständigen Arbeit. Hier das Gesetz auf dem spanischen offiziellen Gesetzblatt BOE.

Das Gesetz wurde einstimmig vom Kongress verabschiedet und vom Senat ohne Veränderungen bestätigt.

Die Selbstständigen warten bereits seit Jahren darauf, dass verschiedene Aspekte verbessert werden, die sie im Vergleich zu anderen Formen der Unternehmung verletzlicher machten. Und mit diesem neuen Gesetz, dessen Maßnahmen zum größten Teil am 1. Januar 2018 in Kraft treten, können die Selbstständigen diese Maßnahmen in Anspruch nehmen, von denen nachfolgend die wichtigsten erläutert werden.Selbstaendige Arbeit Anmelden Teneriffa

1. Bonus bei den Beiträgen für Selbstständige

Für neue Selbstständige, gültig ab Januar 2018:

Der Tarif (Flatrate) für neue Selbstständige wird auf 24 Monate mit folgenden Segmenten erweitert: 12 Monate mit einem Beitrag von 50,- €, 6 Monate mit einer Ermäßigung von 50 % auf den Tarif (Beitrag von 137,97 €) und 6 Monate mit einer Ermäßigung von 30 % (Beitrag von 192,79 €).

Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen werden flexibilisiert, indem der Zeitraum ohne in dem man vorher als Selbstständiger angemeldet war, von den bisherigen fünf Jahren auf drei Jahre reduziert wird. Das heißt, wer in den letzten drei Jahren nicht als Selbstständiger angemeldet war, kann die Begünstigung wieder in Anspruch nehmen.

Bei Selbstständigen, die zum zweiten Mal mit einer Flatrate eine Selbstständigkeit in Angriff nehmen, wird es ermöglicht, dass sie die Flatrate wieder in Anspruch nehmen können, sofern sie seit mindestens drei Jahren nicht im Sondertarif für Selbstständige (RETA) gemeldet sind.

Für Personen mit Behinderung, Opfern von häuslicher Gewalt und Opfern von Terrorismus, mit in Kraft treten im Januar 2018:

Die Beträge und Segmente werden wie folgt beibehalten: 12 Monate mit einem Beitrag von 50,- € und die folgenden 4 Jahre mit einer Ermäßigung von 50 % auf den Tarif (Beitrag von 137,97 € pro Monat).

Der Zugang wird vereinfacht, indem der Zeitraum ohne Beitragszahlung für die Selbstständigkeit auf zwei Jahre verkürzt wird und indem es den Selbstständigen, die zum zweiten Mal eine Selbstständigkeit in Angriff nehmen, erlaubt wird, sofern sie jahrelang abgemeldet waren / krankgeschrieben waren.

Flatrate für selbstständige Mütter, gültig ab der Veröffentlichung im spanischen öffentlichen Anzeigenblatt (BOE):

Flatrate für selbstständige Mütter, die, nachdem sie ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben haben, diese innerhalb von zwei Jahren nach Aufgabe wiederaufnehmen. Dies ist eine Ausnahme, damit sie keine zwei Jahre warten müssen, seit sie selbstständig waren.

2. Neue Steuerermäßigungen für Selbstständige

Auch ab Januar 2018 führt das Gesetz zwei wichtige Neuigkeiten für die nachfolgenden, in der Jahressteuererklärung absetzbaren Kosten ein:

Hausspezifische Kosten: der von zu Hause aus arbeitende Selbstständige, der dies dem Finanzamt mitgeteilt hat, kann 30 % der Kosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet vom Wohnsitz, von dem aus die Tätigkeit ausgeübt wird, bei der Jahressteuererklärung absetzen. Bis heute wurde vom Finanzamt nur eine Verminderung akzeptiert, sofern es getrennte Zähler gab, was weder normal üblich war und dazu geführt hat, dass diese Kosten nicht oder fehlerhaft abgesetzt wurden. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Kosten anteilmäßig der genutzten Arbeitsfläche abzusetzen sind. Als Beispiel, eine Wohnung mit 100 Qm wovon 20 Qm als Arbeitsraum genutzt werden. In diesem Beispiel könnten man 6% vom Gesamtwert der Kosten absetzen.

Unterhaltskosten: letztendlich kann ein Selbstständiger den Betrag von 27,27 € pro Tag (48,- € im Ausland) unter folgenden Bedingungen als Diäten und Unterhalt absetzen:

  1. Dass sie für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind,
  2. Dass sie in Restaurants und Hotelbetrieben anfallen,

Dass sie mit digitalen Medien bezahlt werden und über den korrekt erstellten Rechnungsbeleg verfügen.

Anmeldung-Selbstäniger-Teneriffa-Kanaren

Selbstständige haben es in Spanien ab 2018 einfacher ihr Unternehmen zu starten. Flatrate 50€ für 12 Monate!

Befreiung der IGIC auf den Kanaren: der Selbstständige, der im vergangenen Jahr unter 30.000 Euro Umsatz lag (oder sich zum ersten Mal anmeldet) kann bis zum 31. März die Befreiung der IGIC beantragen. Das ist die sogenannte “Franquicia Fiscal”.

3.  Beitragssystem der RETA

Die Reform schlägt wichtige Änderungen im Sondertarif für Selbstständige (RETA) vor, die auf den Weg bringen, dass die Beitragszahlung gerechter gestaltet wird und besser dem realen Einkommen der Selbstständigen entspricht. Konkret handelt es sich um drei Maßnahmen, die im Januar 2018 in Kraft treten:

1) Zahlung für die tatsächlichen Tage seit der Anmeldung: Statt wie bisher den Beitrag für die Selbstständigkeit für den gesamten Monat zu bezahlen, sind die Beiträge fällig ab dem Tag, an dem die Selbstständigkeit angemeldet wird und bis zu dem Tag, an dem sie abgemeldet wird in den drei ersten Anmeldungen des Jahres, falls es mehrere An- und Abmeldungen im selben Jahr gibt.

2) Vier Zeiträume für die Änderung des Beitrages: die möglichen Änderungen der Basis des Tarifs werden von zwei auf vier erweitert.

Inkrafttreten am 1. April für die Anträge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eingereicht werden.

Am 1. Juli für die Anträge, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni eingereicht werden.

Am 1. Oktober für die Anträge, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eingereicht werden.

Am 1. Januar für die Anträge, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember eingereicht werden.

3) Beschränkungen für die Anzahl der An- und Abmeldungen pro Jahr: Die Selbstständigen können sich pro Jahr drei Mal an- und abmelden und dafür den anteiligen Beitrag vom Tag der Anmeldung bezahlen statt des gesamten Monatsbeitrages. Ab der vierten Anmeldung wird der gesamte Monatsbeitrag für die Sozialversicherung fällig.

4. Zuschläge für Verspätung bei der Zahlung der Beiträge für Selbstständige

Die Strafgebühren für Verspätungen bei der Bezahlung der Beiträge für die Sozialversicherung, die aktuell eine Erhöhung von 20 % betragen, werden auf 10 % reduziert, sofern die Schulden innerhalb des direkt folgenden Monats beglichen werden.

5. Maßnahmen, die die Familienfreundlichkeit fördert

Abgesehen von der Flatrate für Mütter mit selbstständiger Tätigkeit, die die Aktivität aufgrund der Mutterschaft aufgegeben haben und diese danach wieder aufnehmen – die Maßnahme, die bereits im ersten Absatz dieses Artikels erwähnt wurde -, nimmt das Gesetz für eilige Reformen der Selbstständigkeit zwei weitere Maßnahmen auf, die die Vereinbarkeit der Selbstständigen verbessert:

Eine Beitragsbonifikation von 100 % des Beitrages während der Mutter- oder Vaterschaftszeit: die Selbstständigen, die den Mutterschutz, Vaterschutz, Adoption oder eine Krankschreibung aufgrund von Risiken während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, zählen auf eine Bonifikation des gesamten Beitrags für die Selbstständigkeit, während sie diese Beiträge bisher komplett weiterbezahlen mussten. Der Betrag der Bonifikation wird berechnet unter Anwendung des Mittelwertes der allgemeinen Beitragszahlungen, die während der letzten zwölf Monate vor Inanspruchnahme der Bonifikation bezahlt wurden.

Bonifikation von 100% der Beiträge während eines Jahres für die Pflege von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen: In diesem Fall ist die Bonifikation abhängig von der Einstellung einer/s Angestellte/n. Es kann beantragt werden sofern man Minderjährige unter zwölf Jahren zu versorgen hat oder bei Familienangehörigen die pflegebedürftig sind.

6. Erhalt der kompletten Rentenzahlung des selbstständigen Rentners

Wenn Sie ein Selbstständiger im Rentenalter sind und in Ihrer Aktivität Personal beschäftigen, können Sie gleichzeitig diese Aktivität weiterführen und 100 % Ihrer Rente erhalten. Bisher erhielten die Selbständigen in dieser Situation nur 50 % der Leistungen.

7. Vorbeugung der Arbeitsrisiken und Gesundheit des Selbstständigen

Anerkennung von Unfällen auf dem Arbeitsweg: Bisher erkannte die Sozialversicherung Arbeitsunfälle auf dem Arbeitsweg bei den in der RETA registrierten Personen nicht an, aber das neue Gesetz beseitigt diesen Ausschluss.

Über Simon Sananes

Gründer dieses Beratungsunternehmens. Von der ESDAF Geprüfter Steuerberater und Dolmetscher der Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch. Fachgebiete Steuer- und Immobilienangelegenheiten. Folgen Sie mich auf Social Media für Tipps und News.

24 Kommentare

  1. Karsten 6 Jahren vor

    Danke. Toller Beitrag!

    Kann der von Hause aus arbeitende Selbstständige auch 30 % der Mietkosten absetzen?

  2. Autor
    Simon Sananes 6 Jahren vor

    Wichtig auch zu bemerken, dass für die Kanaren ab dem 1. Januar die Befreiung der vierteljährigen IGIC-Modelle 420 anfällt für diejenigen, die im Jahr unter 30.000 Umsatz Euro liegen. Mehr Info: http://steuerberaterspanien.com/umsatzsteuer_teneriffa.html

  3. Michael 5 Jahren vor

    Prima Seite! Ich benötige eine Auskunft. Als Gesellschafter/Geschäftsführer einer SLU bin ich seit März 2018 krankgeschrieben und bekomme Krankengeld. Da die Krankheit laut div. Untersuchungen und mittlerweile auch von staatlicher Seite als chronisch festgestellt ist, werde ich zukünftig wohl in der/für die SLU nicht mehr arbeiten können. Die SLU hat dadurch keinerlei Einnahmen mehr, muss aber weiterhin jeden Monat die Sozialversicherungsbeiträge für mich aufbringen. Habe ich eine Möglichkeit diese Beiträge ohne Nachteile einzustellen oder zu verringern?

    • Autor
      Simon Sananes 5 Jahren vor

      In diesem Falle würde ich Ihnen raten ein Beratungstermin zu vereinbaren. Die Sozialversicherung zahlt monatlich eine Entschädigung während der Krankschreibung aber ihr Fall ist etwas komplizierter. Danke für den Kommentar.

  4. Katrin Lamm 5 Jahren vor

    Sehr interessant und vielen Dank!
    Meine Anfrage:
    Ist man auch in der Zeit in der man nicht
    ,Automo-Alto’ ist, also nicht mehr seine Sozialabgaben bezahlt,noch Medizinisch abgedeckt?
    Hier auf La Gomera gibt es Auskünfte das
    Jeder Resident der 5 Jahre hier Angemeldet ist
    und ‘Einmal im System ist’ sozusagen immer drin bleibt.
    Gibt es gegebenenfalls ein Zeitliches Limit (zb.3Jahre hiess es mal) in der man ununterbrochen seine Beiträge einbezahlt hat um auch während der ‘Baja Autonomo’ medizinisch versorgt zu werden?

    • Autor
      Simon Sananes 5 Jahren vor

      Hallo und vielen Dank für Ihr Kommentar. Ich bin kein Experte in dieser Materie aber um sicher zu sein, dass man nach der “autonomo” Zeit weiterhin krankeversichert ist, würde ich empfehlen sich beim Arbeitsamt (Oficina de Empleo) als arbeitslos zu melden.
      Sollte man beim Ärztezentrum keine Deckung mehr bekommen kann man dann auch zur Sozialversicherung gehen (INSS) oder direkt zum Ärztezentrum und dort die “Tarjeta sin recursos” bestellen, also Krankenversicherung für Personen ohne Mittel. Vielleicht hat sonst Jemand ein Tipp für solche Fälle.
      Hoffe, geholfen zu haben!

  5. Monika 5 Jahren vor

    Eine sehr informative Übersicht. Vielen Dank!
    Wie genau heißt die Flatrate für selbständige Mütter im Spanischen und wo kann ich noch etwas mehr dazu nachlesen?

  6. Curt Leuch 5 Jahren vor

    Vielen Dank für die Infos. Ich bin selbstständig und möchte bis zu meiner Rente (2024) auf den Kanaren überwintern. Nach dem Renteneintritt möchte ich ganzjährig in Spanien wohnen und daher meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden.

    Meine erste Frage: Obwohl ich dann nicht mehr in Deutschland angemeldet bin, wird meine deutsche Rente weiterhin in Deutschland versteuert. Da ich weiterhin selbstständig bleiben möchte (reines Onlinegeschäft wie Installationen von Webprojekten, Einnahmen als Buch- und Ebookautor), stellt sich die Frage, wo ich diese Einnahmen nach dem Renteneintritt versteuern muss (auf den Kanaren, wo ich mich anmelden werde oder in Deutschland, obwohl ich dort nicht mehr angemeldet bin).

    Meine zweite Frage: Wenn meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit auf den Kanaren versteuert werden müssen, stellt sich die Frage, ob ich als deutscher Rentner auch Beiträge zur spanischen Sozialversicherung zahlen muss.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

  7. Andreas Lehmann 5 Jahren vor

    Hallo guten Tag von der Isla Bonita,
    Ich bin seit 8 Jahren als Giua Tourismo selbstständig- Im Moment ist leider nicht viel Aufträge und da ich kein Guia Ofical bin wird es immer schwieriger Aufträge zu bekommen.
    Könnte ich mich als Autonom auch Arbeitslos melden oder gibt dies für Autonomos nicht?
    Danke im voraus.
    Andreas

  8. Daniela Grünblatt - Sommerfeld 4 Jahren vor

    Hallo Guten Tag,

    ich lebe seit Kurzem in Spanien und habe in Deutschland eine Kanzlei, aus der ich Einnahmen erziele. Die Beratungsleistung erbringe ich per mail oder telefonisch von zu Hause aus an deutsche Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland. Gelte ich mit meinem Homeoffice in Spanien als selbständig? Ich bin bereits über Deutschland sozialversichert. Muss ich mich in Spanien trotzdem anmelden?

  9. birgit 4 Jahren vor

    Erstmal toller Bericht
    Aber wieviel Geld bekommt ein selbständiger bei Krankheit als Krankengeld ,das fehlt leider ,würde mich Mal interessieren

  10. Ronald Eilhard 4 Jahren vor

    Meine Frage lautet kann ich mit mein Arbeitslosengeld auf einmal auszahlen lassen für die ganze Zeit wenn ich eine automnomo anmelde?vielen Dank

  11. Martina 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    ich leben auf dem spanischen Festland (Catalunya) und überlege ob ich eine Freelance für ein österr. Unternehmen arbeite. Geschätzte Brutto Einkommen darauf am Anfang max. 19.000 – 24.000 Euro pro Jahr. Gibt es irgendwelche andere Möglichkeiten ausser Autonomo sich zu melden. Beim Steuersatz von 29.9 % plus der Kosten für Autonomo (selbst am Anfang mit der Flatrate) geht da doch recht viel an den Staat. Oder gibt es Steuererleichterungen. Dann, wie die Anmeldung als Autonomo geht weiss ich, aber die vierteljährlichen Meldungen muss man dafür einen Gestor nehmen oder wie ist Ihre Einschätzung, kann dies auch selbst gemacht werden. Bin sehr gespannt auf Ihre Nachricht. Besten Grüsse

  12. Mario 4 Jahren vor

    Hallo ich hatte mal frage uns war ich bin seit 11 jahre selbständig wie lange muss ich es bleiben um die mindestens rente für selbständige zu bekommen ich habe da nicks gefunden ?
    Danke in voraus mario

    • Autor
      Simon Sananes 4 Jahren vor

      Hallo Mario, ich bin kein Rentenberater aber so weit ich weiss, muss man insgesamt in allen Ländern mindestens 15 Jahre eingezahlt haben. Also wenn Sie in anderen Ländern schon eingezahlt haben zählt das zu den Jahren in Spanien dazu. Auf der Seite der Spanischen Sozialversicherung kann man das ausrechnen (https://bit.ly/3fxEHC3). Sie brauchen aber ein Digitales Zertifikat. Vielleicht wenn Sie “Simulador Pension” googlen finden Sie auch ein Tool ohne Zertifikat. Hier geben Sie nur Ihre 11 Jahre ein für die Bemessungsgrundlage Ihrer “Autonomo” Quote. Normalerweise liegt die bei etwa 950 Euro. Viel Erfolg!

  13. Frank 3 Jahren vor

    Hallo, danke für die tollen Artikel.
    Meine Frage, erhält man bei einer Anmeldung als autonomo im Jahr 2021 auch den “Bonus bei den Beiträgen für Selbstständige”, also Vergünstigungen für 24 Monate wie oben aufgeführt.

    Danke für Ihr Feedback.

    • Simon Sananes 3 Jahren vor

      Hallo! Ja, die Hilfen sind noch aktuell.

  14. Michael 3 Jahren vor

    Hallo Herr Sananes,

    erst einmal vielen Dank für Ihre Zeit, die sie investiert haben, um die vielen Fragen zu beantworten und die wertvollen Informationen und Links zu veröffentlichen.

    Ich habe noch folgende Fragen zum Thema autonomo (Freelancer) auf den Kanaren:

    1) Ist es richtig, dass Lehrer (Englisch-, Deutschlehrer), die nicht nur für einen Kunden arbeiten grundsätzlich von der IVA befreit sind?
    2) Auf einigen englischen Webseiten war zu lesen, dass Freelancer keinen Sozialversicherungsbeitrag leisten müssen, wenn sie unter dem SMI von derzeit 950€ pro Monat liegen. Diese Information konnte ich aber auf keiner spanischen Seite finden. Ist diese Information korrekt? Und wenn ja, bedeutet es, dass man in diesem Fall auch nicht krankenversichert ist oder übernimmt der Staat diese Beiträge?
    3) Wie hoch ist die Einkommensteuer für Freelancer, die unter dem SMI liegen? Gibt es Vergünstigungen oder muss immer eine Vorsteuer von 20% gezahlt werden?

    Vielen Dank für Ihre Zeit im voraus!

    • Autor
      Simon Sananes 3 Jahren vor

      Hallo Michael,

      Diese Fragen die Sie stellen müssten doch von einem Experten beantwortet werden. Das mit dem SMI ist eine inoffizielle Information, die aber gerichtlich schon mal unterstützt wurde. Lehrer, so wie andere Freiberufler, haben bestimmte Befreiungen.

      Leider betreuen wir im Büro keine Selbständigen mehr. Daher würde ich empfehlen einen deutschsprachigen Steuerberater aufzusuchen oder sogar besser einen guten spanischen Steuerbüro und einen Dolmetscher mitnehmen. Beim übersetzen könnten wir gerne helfen.

      Viel Erfolg!

  15. Maja Tummert 2 Jahren vor

    Hallo Simon , kann man als autonomo ein Fahrzeug ( Kleinbus bis 3,5 ) auf die Kleinunternehmen Firma kaufen ? oder muss man eine Gesellschaft gründen? Welche Gesellschaftsform wäre dann am Besten

    • Autor
      Simon Sananes 2 Jahren vor

      Hallo Maja, das ist nicht so einfach zu beantworten. Dafür müssten Sie Ihren Steuerberater fragen. Das Finanzamt stellt sich meistens schwer, wenn man Kosten absetzen möchte, die sich mit der Privatsphäre mischen, wie z.B. Telefon. Man sollte ein Geschäftstelefon haben und ein privates, um nachweisen zu können dass man es nicht für beides nutzt. Dasselbe passiert mit Geschäftswagen. Wenn man kein zweiten Wagen hat, kann es sein dass ein Streit mit dem FA anfängt. Viel Erfolg!

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