
An alle Führerscheininhaber/-innen!
Nun ist es doch soweit! Vielleicht ist es Ihnen oder einem Freund/Bekannten passiert: die Guardia Civil hält einen an, fragt nach dem Führerschein und behauptet, man müsse einen Spanischen Führerschein als Resident besitzen. Resident ist jeder, der sein Hauptwohnsitz in Spanien bzw. auf den Kanaren hat.
Und was passiert jetzt mit meinem Führerschein?
Grundlegend hat sich seit dem 19. Januar 2015 Folgendes geändert: Nun müssen alle Residenten, die länger als 2 Jahre in Folge in Spanien (bzw. auf den Inseln) leben, ihren Führerschein (egal ob grau, rot oder EU-Karte) gemäß Artikel 15 des Real Decreto 818/2009, sofern dieser ohne befristete Gültigkeitsdauer ausgestellt wurde, erneuern und nicht nur das!
Kurz zusammengefasst: Seit dem 19. Januar 2013 existiert der einheitlich europäische Führerschein. Damit einhergehend ist die Laufzeit begrenzt. Wer also vor dem 19.1.2013 seinen Führerschein in einem EU Staat erhalten hat und resident ist, muss ihn seit dem 19. Januar 2015 bei der spanischen Straßenverkehrsbehörde (DGT, bedeutet Dirección General de Trafico, umgangssprachlich “Tráfico”) erneuern. Zusätzlich ist ein Eignungstest (Reconocimiento psicofísico) abzulegen, der durchschnittlich um die 50 Euro kostet. Hierzu gibt es speziell zugelassene Ärzte und Ärztezentren (Centros de Reconocimiento Médico).
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 in einem EU-Staat erteilt wurden, verfügen bereits über eine Begrenzung und müssen nicht umgetauscht werden. Erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bedarf es des Umtauschs in einen spanischen Führerschein.
Eine Registrierung wird empfohlen, da bei Verlust oder Diebstahl der Erhalt eines Ersatzes einfacher zu erledigen geht.
Gültigkeitsdauer der spanischen Führerscheine
Nach erfolgter Registrierung wird der EU-Führerschein wieder ausgehändigt; unterliegt aber der spanischen Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren und muss nach Ablauf in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden. Führerscheine der Klasse B haben eine Gültigkeit von 10 Jahren bis zum 65. Lebensjahr. Ab dann müssen sie nach 5 Jahren erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt mit dem o.g. medizinischen Eignungstest.
Muss mein Führerschein registriert oder umgetauscht werden?
Wenn der deutsche Führerschein nach dem 19.1.2013 ausgestellt wurde, bedarf es keines Umtausches; er weist bereits die beschränkte Gültigkeitsdauer auf.
Wurde der Führerschein vor dem 19.1.2013 ausgestellt und ist man in Spanien seit über 2 Jahren resident, so muss der Führerschein umgetauscht werden und wird anschließend eine Gültigkeit von 10 Jahren aufweisen, so lange der Fahrer unter keiner Begrenzung liegt (z.B. eine Behinderung) nach der die Dauer kürzer sein könnte.
Die Führerscheine, die bereits in den letzten 10 Jahren registriert wurden, müssen nach Ablauf der Registrierung ebenfalls umgetauscht werden.
Ist man nach dem 19.1.2013 resident geworden, hat man seit der Ausstellung der “Residencia” zwei Jahre Zeit, den Führerschein zu erneuern oder umzutauschen.
Ist man seit weniger als 2 Jahren als Resident registriert, braucht man keinen medizinischen Eignungstest
Ist der Führerschein der Klasse B (bzw. B1) und hat man die Residencia, also die grüne Bescheinigung oder Karte mit der Eintragung im “EU-Bürger Register” (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión), so braucht man meistens keinen Eignungstest (Reconocimiento Médico), solange der Führerschein vor der zwei-Jahresfrist umgetauscht wird. Beim Umtausch wird die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins eines EU-Staats übernommen und ein 10 Jahre gültiger, spanischer Führerschein ausgestellt. Es gibt aber Fälle, in denen das spanische Verkehrsamt eine Meldung der ausländischen Behörden bekommt, nach der dieser Eignungstest doch erforderlich ist. Meistens trifft dieser Fall zu, wenn man zusätzlich zu dem B1 Führerschein (also für PKWs) auch über andere Scheine wie z.B. C oder E verfügt, denn diese sind nicht lebenslang. Stehen auf Ihrem Führerschein also weitere Klassen, können Sie damit rechnen, dass ein Eignungstest erforderlich sein wird. Sie können auch den Antrag auf Umschreibung auf die Führerscheine der Klasse A und B begrenzen, um so auch die Kosten des Eignungstests gering zu halten.
Beim Umtausch muss das Original abgegeben werden. Er wird an das zuständige Verkehrsamt zurückgeschickt. Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit (2015) 27,40 Euro.
Wie lässt man den Führerschein registrieren und/oder erneuern?
Das Ganze ist bei der örtlichen Jefatura de Tráfico unter der Rufnummer 060 oder der Internetseite www.dgt.es durch einen Vorabtermin zu erledigen. Die Internetseite wurde übrigens in 2014 neu gestaltet. Diejenigen, die seitdem nicht reingeschaut haben, können die Neuigkeiten in unserem Beitrag über die neue Webseite des Trafico lesen.
Die Registrierung oder Erneuerung wird in zwei Schritten vonstatten gehen: Erst wird der Führerschein als Kopie einbehalten und die Richtigkeit der Angaben des ausstellenden Straßenverkehrsamtes überprüft. Hierzu bedarf es einer gültigen E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die eigentliche Beantragung erfolgt nach Bestätigung der Gültigkeit des Führerscheins (kann bis zu 45 Tage dauern).
Notwendige Dokumente für die Erneuerung sind folgende:
- Antrag (über die o.g. Webseite), Antragsformular kann man unter folgendem Link herunterladen: Erneuerung EU-Führerschein
- NIE/Pass/Nachweis der Residencia
- Führerschein und dessen Kopie
- Fahrtauglichkeitszertifikat (wenn erforderlich)
- ein aktuelles Foto (32x26mm) – sofern ein Kopftuch getragen wird, das Haupthaar bedeckt ist, wird die freie Sicht auf das ganze Gesicht gefordert – vom Haaransatz bis zum Hals
- Fototalon, der seitens des Strassenverkehrsamtes ausgegeben wird, sowie eine Gebühr von 23,50 Euro.
Wie tausche ich einen gültigen Führerschein um?
Für den Umtausch ist ebenfalls die Bestätigung notwendig. Wenn der Führerschein verifiziert wurde, kann man dann den Antrag auf Umtausch (Canje) stellen, wofür folgende Dokumente notwendig sind:
- Antrag (über die o.g. Webseite), Antragsformular kann man auf folgendem Link herunterladen: Umtauschsformular EU-Führerschein
- NIE/Pass/Nachweis der Residencia
- Führerschein und dessen Kopie
- ein aktuelles Foto (32x26mm) – sofern ein Kopftuch getragen wird, das Haupthaar bedeckt ist, wird die freie Sicht auf das ganze Gesicht gefordert- vom Haaransatz bis zum Hals
- Fototalon, der seitens des Straßenverkehrsamtes ausgegeben wird sowie eine Gebühr von 27,40 Euro.
Brauchen Sie Hilfe beim Antrag einer dieser Vorgänge oder möchten Sie sich ganz die Wege zum Verkehrsamt “Trafico” sparen, können wir Ihnen gerne dabei helfen.
Sie brauchen nicht einmal von Zuhause weg, denn wir kommen Sie Zuhause besuchen, damit es so bequem wie möglich für Sie ist, Ihren Führerschein in Spanien zu registrieren oder umzutauschen.
Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten droht nun eine zu bezahlende Strafe, denn wenn Sie angehalten werden, könnte die Polizei überprüfen, seit wann Sie resident sind.
1 Kommentar
Hallo ,meine Rückreise nach La Palma am 28.9.22 ist gebucht und jetzt habe ich festgestellt ,das mein Führerschein am 9.9.52 verlängert werden muss.Wie verhalte ich mich?Es wäre 3 Wochen später ,droht mir da ein Bußgeld?
Grüsse H.Kindler