6.200 Euro Strafe für diejenigen, die Hausangestellten nicht den berufsunabhängigen Mindestlohn zahlen
Bis zum 31.3.2021 gibt die Aufsichtsbehörde “Inspección de Trabajo” Zeit, diese Situation zu regulieren. Es wird ebenfalls kontrolliert, ob Zahlungen in “B” erfolgen.
Das Arbeitsministerium hat eine Informationskampagne für Personen gestartet, die Hausangestellte beschäftigen, um ihre Beiträge und Löhne gemäss dem Mindestlohn (SMI) zu aktualisieren. Die Kampagne wird bis zum 31. März dauern und ab dann werden Arbeitsinspektoren eingesetzt, um den Säumigen Strafen ab 6.250 Euro aufzuerlegen.
Das passiert deshalb, weil die Bezahlung eines Arbeiters mit weniger als dem geschuldeten Gehalt als sehr schwerwiegender Verstoss gilt (gemäss dem Gesetz über Verstösse und Sanktionen in der Sozialordnung – LISO). Dies spiegelt sich in Artikel 8.1 wider, der “die Nichtzahlung und wiederholte Verzögerungen bei der Zahlung des fälligen Gehalts” auf diese Weise charakterisiert.
Wir dürfen die Leser daran erinnern, dass der Mindestgehalt für eine Vollzeitarbeit bei 13.300 Euro im Jahr – ca 1.050 Euro nach Abzügen – liegt.
Im Jahr 2012 hatte die Arbeitsinspektion eine ähnliche Kampagne gestartet, in der ebenfalls mit hohen Strafen an Arbeitgeber und auch an Arbeitnehmer gedroht wurde. Wir hatten damals von diesen Kontrollen zum Glück nichts weiteres gehört, aber es hatte dazu geführt, dass viele Haushalte die undurchsichtige Situation ihrer Hausangestellten legalisiert hatten, indem sie einen Arbeitsvertrag im Rahmen des Haushalts registrieren ließen.
Die Arbeitsverträge in diesem Rahmen haben ähnliche Konditionen wie im herkömmlichen Arbeitsrahmen mit der Ausnahme, dass die Angestellten kein Arbeitslosengeld bekommen, wenn der Arbeitsvertrag seitens des Haushalts gekündigt wird.
Das Arbeitsministerium arbeitet seit vielen Jahren an einer Lösung, diese Arbeitsverträge an die allgemeinen Bedingungen anzupassen. Das Problem liegt aber darin, dass viele Haushalte ihre Angestellten nur für wenigen Wochenstunden einstellen und daher die Beiträge sehr gering sind.
Zur Zeit werden die Kosten für den Arbeitgeber im Haushaltsrahmen progressiv berechnet. Hier finden Sie eine Tabelle mit Beispielen von Gehalt, Bruttolohn und Anteil des Arbeitgebers:
Wochenstunden | Bruttogehalt | Kosten Arbeitgeber | Gesamtkosten |
5 | 138,54 | 51,71 | 190,25 |
10 | 277,08 | 85,34 | 362,42 |
15 | 415,63 | 118,97 | 534,60 |
20 | 554,17 | 152,61 | 706,77 |
25 | 692,71 | 186,49 | 879,20 |
30 | 831,25 | 220,13 | 1051,38 |
35 | 969,79 | 263,55 | 1233,34 |
40 | 1108,33 | 275,35 | 1383,68 |
Sollte in Zukunft das Mindestgehalt in Spanien steigen, so werden diese Kosten ebenfalls steigen.
1 Kommentar
Lieber Simon.
Danke für die wichtige Information. Die angegebenen Zahlungs- Beträge gelten für einen Monat, die Arbeitsstunden dagegen gelten für eine Woche?
Ich hoffe, es geht hier um bessere Bezahlung der Menschen und nicht nur um zusätzliche Einnahmen für den Staat.?? Welche Leistungen erbringt der Staat für an ihn abgeführte Beträge für die geringfügig Beschäftigten? Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld und Abfindungen gibt es nicht. Oder?Was ist mit einem Gartenhelfer, der 2-3 mal im Jahr für je 4 Stunden zum Schneiden der Hecken kommt? Oder nach jeden Sturm für einige Stunden zum Aufräumen und Reinigen?
Wie wird die Hilfskraft abgewickelt, die 2 mal im Monat je 4 Stunden zum Putzen der Wohnung und der Terrasse kommt ??Die Praxis hier ist doch, dass die Leute mehrere Putz/Gartenhelfer-Stellen a 3-4 Stunden/Woche haben. Jetzt wird man auch noch diese Möglichkeit eines Dazuverdienens verhindern, denn der Aufwand für den den privaten ARBEITGEBER ist nicht mehr angemessen.