Der Europäische Gerichtshof hat das Modell 720 größten Teils als rechtswidrig erklärt.
Am 27. Januar 2022 ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefallen, das drei Kontroversen des Steuermodells 720 kippt. Das Modell 720 wurde im Jahr 2012 von der damaligen Regierung initiiert und hat dazu beigetragen, dass Milliarden an Auslandsvermögen auftauchten. Die regierende konservative Partei PP beschloss aufgrund der vielen Bürger, die ihre Einnahmen durch Vermögen im Ausland niemals deklariert hatten, dieses Steuermodell einzuführen.
Es handelt sich eigentlich um ein rein informatives Modell, nach dem die Pflicht besteht, im Ausland liegende Vermögensgüter mit einem Wert von über 50.000 Euro zu deklarieren. Hier mehr Info dazu: Steuermodell 720. Welche Pflichten bestehen.
Das größte Problem an diesem Steuermodell ist, dass im Jahr 2012 unter dem Finanzminister Cristobal Montoro, Regelungen eingesetzt wurden, die gegen das europäische Recht verstoßen. Einige dieser Punkte waren folgende:
- Strafen von mindestens 10.000 Euro, wenn man dieses Modell nicht einreicht.
- Sanktionen, die sich auf 150 % des zu deklarierenden Wertes belaufen.
- Keine Verjährungsmöglichkeit. Güter, die gar nicht oder nicht korrekt deklariert wurden, werden von Anfang an als Gewinne versteuert, egal seit wann diese im Besitz sind. Normalerweise ist eine Steuerpflicht, die nicht richtig erfüllt wurde und von der das Finanzamt keine Kenntnis hatte oder sich nicht geäußert hat, nach vier Jahren verjährt. Das bedeutet, dass eine Abgabefrist bis zum 31.12.2015 am 31.12.2019 verjährt ist und somit das Finanzamt diese nicht mehr verlangen kann.
Das Modell 720 führte eine Regel ein, nach der die Verjährung bei der Bestrafung von nicht deklarierten Gütern nicht in Kraft tritt.
Welche Konsequenzen wird das Urteil auf das Modell 720 ab 2022 haben
Das Urteil bezieht sich auf vier umstrittene Punkte: Das sind die drei oben genannten sowie ein weiterer, der sich auf die Einschränkung der freien Bewegung des Kapitals innerhalb der Union bezieht.
Die ersten drei Punkte, die sich auf die Strafen und der Verjährung beziehen, wurden vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Das sind gute Nachrichten, da hiermit das spanische Finanzamt nicht mehr in der Lage ist, diese exorbitanten Strafen einzusetzen, wenn man falsche Daten deklariert oder das Steuermodell gar nicht eingereicht hat.
Der Teil, der sich auf die freie Bewegung des Kapitals bezieht, ist leider vom Gericht als zulässig erklärt worden. Dadurch, dass nicht alle umstrittenen Teile des Steuermodells als rechtswidrig erklärt wurden, hat das spanische Finanzamt weiterhin die Möglichkeit, das Modell 720 bestehen zu lassen. Das wird für spanische Residenten bedeuten, dass sowohl das Auslandsvermögen sowie auch Kryptowährungen weiterhin deklariert werden müssen.
Unserer Meinung nach ist das jedoch nicht so dramatisch, denn immerhin dient dieses Steuermodell dazu, dass versteckte Erlöse auftauchen und der spanische Staat die entsprechenden Steuern erhält.
Zusammenfassung:
Wir können uns also freuen, dass die hohen Strafen ab jetzt nicht mehr anfallen werden und ebenso, dass diejenigen, die bereits Strafen bezahlt haben, diese mit großer Wahrscheinlichkeit zurückfordern können. Fragen Sie am besten Ihren Steuer-Rechtsanwalt.
Ebenso ist es sehr positiv, dass ab jetzt die Verjährung (vier Jahre ab Abgabefrist) doch anerkannt wird.
Beispiel: Sie haben im Jahr 2014 in Deutschland ein Haus erworben und leben seit 2016 einkommensteuerpflichtig in Spanien. Im Jahr 2017 haben sie vergessen, das Modell 720 einzureichen oder das Haus (Wert mindestens 50.000 Euro) zu deklarieren. Hierfür kann das Finanzamt keine Strafe mehr ansetzen, da diese Immobilie seit mehr als 4 Jahren in Ihrem Besitz ist und die Pflicht, diese Immobilie zu deklarieren, verjährt ist.
Das spanische Finanzamt muss in den kommenden Wochen das Gesetz für die Einkommensteuer (Ley General Tributaria) dem Urteil entsprechend anpassen. Es ist zu erwarten, dass das Steuermodell 720 bleiben wird, aber dass es ab jetzt denselben Rang haben wird, wie jedes andere informative Steuermodell.
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Die Oberdirektion des Spanischen Finanzamts hat in der Tat eine offizielle Mitteilung verkundet, dass die Anforderungen des Urteils umgesetzt worden sind.