Die Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta) wird in der Regel einmal im Jahr zwischen April und Juni eingereicht. Viele
Residenten fragen sich zu dieser Jahreszeit, ob man nicht von der Steuer befreit sei. Es wird viel über “Freibeträge” gesprochen und auch über die Pflicht, eine Erklärung abzugeben. Heute möchten wir dieses Thema klären, indem wir ganz einfach die Information übernehmen, die Jedem beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) zur Verfügung steht.
Diese Angaben sind bis zum Steuerjahr 2020 noch aktuell.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Alle Steuerzahler mit Wohnsitz in Spanien sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (entweder durch Bestätigung des Entwurfs des Finanzamts über die Webseite oder durch Einreichung einer eigenen Steuererklärung), mit Ausnahme derjenigen, die ihr Einkommen ausschließlich erhalten haben durch:
- Einnahmen aufgrund eines Gehalts (oder sonstigem Einkommen aus Arbeit wie z.B. Renten, Pensionen, etc.) in Höhe von 22.000 Euro oder weniger pro Jahr:
- sofern es immer von einem einzigen Zahlungspflichtigen (Rentenanstalt, Arbeitgeber,…) stammt. Auch wenn diese nicht in Spanien bezahlt werden (siehe diesen Beitrag über Renten aus dem Ausland).
- Wenn es mehrere Zahlungspflichtige gibt, ist Voraussetzung, dass die Gesamtsumme der zweiten und nachfolgenden Zahlungen den Betrag von 1.500 Euro nicht überschreitet.
- Wenn die einzigen Bezüge aus passiven Leistungen bestehen (Renten der spanischen Rentenversicherung und anderen Rententrägern (z.B. Witwen- und Waisenrenten), Pensionszahlungen, Gruppenversicherungen, Leistungen gegenseitiger Versicherungen, Pensionsplänen, Firmenrenten und Pflegeversicherungen), vorausgesetzt, dass die Bestimmungen der anzuwendenden Steuereinbehalte nach dem speziellen Verfahren gemäß der entsprechenden Verordnung durchgeführt worden sind (auf Initiative des Steuerzahlers mit Vorlage des Steuerformulars 146).
Das Limit ist unter nachfolgenden Voraussetzungen auf 14.000 Euro jährlich festgelegt:
- Wenn das Arbeitseinkommen (Gehalt, Rente, usw.) von mehr als einem Zahlungspflichtigen kommt und der Gesamtbetrag vom zweiten weiteren Zahlungspflichtigen den Betrag von 1.500 Euro pro Jahr übersteigt.
- Wenn man Ausgleichszahlungen vom Ehegatten erhält oder Jahreszahlungen für Unterhalt geleistet werden, die nicht steuerfrei sind.
- Wenn der Zahlungspflichtige der Gehälter oder Rente (die Rentenkasse, z.B.) nicht verpflichtet ist, einen Steuereinbehalt zu machen.
- Wenn man Einnahmen aus Arbeit bezieht, die mit einem festen Steuersatz ausgezahlt werden.
Im Jahr 2016 ist dies gültig für Steuereinbehalte von 35 Prozent oder 19 Prozent (wenn das Einkommen von Unternehmen mit einem Nettoumsatz von weniger als 100.000 Euro stammt) anwendbar auf Vergütungen von Verwaltungsratsmitgliedern und Direktionsmitgliedern, Vorstandsmitgliedern und anderen Mitgliedern von anderen repräsentativen Gremien, darüber hinaus ist dies gültig für einen Steuereinbehalt von 15 Prozent für Einkünfte aus Lehrveranstaltungen, Konferenzen und dergleichen, oder solchen, die aus der Produktion von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten stammen, sofern das Nutzungsrecht zur allgemeinen Verfügung gestellt wird.
- Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne bis zu einer Gesamtsumme von 1.600 Euro pro Jahr, die einem Steuereinbehalt oder einer Steuervorauszahlung unterliegen.
Vom Limit der Gesamtsumme von 1.600 Euro pro Jahr ausgenommen sind Kapitalgewinne, die aus der Übertragung oder Rückzahlung von Aktien oder der Teilnahme an kollektiven Kapitalanlagen stammen, bei denen der Steuereinbehalt nicht über den Betrag berechnet wird, der im Steuergrundbetrag veranschlagt wird. Wenn die Berechnungsgrundlage nicht bestimmt wird in Abhängigkeit von der Höhe im Steuergrundbetrag, können die Kapitalgewinne, die aus der Übertragung oder Rückzahlung von Aktien oder aus der Teilnahme an kollektiven Kapitalanlagen stammen, nicht als Kapitalertrag gezählt werden, die dem Steuereinbehalt oder der Steuervorauszahlung unterliegen, in Bezug auf die für die Erklärungsverpflichtung geltenden ausschließlichen Grenzwerte. - Anzurechnende Immobilienerträge, Erträge aus Schatzbriefen und Subventionen für den Erwerb von öffentlich geschütztem oder preislich geschätztem Wohnraum, mit einer Obergrenze von insgesamt 1.000 Euro jährlich.
In keinem Fall müssen Diejenigen eine Steuererklärung abgeben, die Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Kapital oder aus wirtschaftlichen Aktivitäten oder Kapitalgewinnen erzielen, die in ihrer Gesamtheit den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten, ebenfalls Diejenigen, die ausschließlich Verluste aus Kapital von weniger als 500 Euro zu verzeichnen haben.
Trotzdem müssen alle Steuerzahler, die ein Anrecht auf Steuerrückzahlung haben, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abgeben. Entweder durch Bestätigung des Entwurfs des Finanzamts über die Webseite oder durch Einreichung einer eigenen Steuererklärung.
Vorgenannte Grenzen sind sowohl bei einer individuellen wie auch einer gemeinsamen Veranschlagung anwendbar.
In jedem Fall sind alle Steuerzahler verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, die jedwede andere Art von Einkommen erhalten oder die genannten Grenzwerte überschreiten.
Dies ist ein Ausdruck von der Webseite des Spanischen Finanzamts Agencia Tributaria, der auf folgendem Link zu finden ist: https://bit.ly/2Y0X5N5
Unser Tipp
Unserer Meinung nach sind Renten aus dem Ausland immer zu deklarieren, unabhängig davon ob die benannten Grenzwerte überschritten werden oder nicht. Spanische Renten werden ab einer bestimmten Höhe in der Regel vorversteuert (Retenciones del IRPF) und in diesem Sinne wurden auch diese Grenzen festgelegt.
Wenn es sich aber um Einnahmen aus dem Ausland handelt, bekommt der Spanische Fiskus erst im Nachhinein diese Informationen über das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) oder durch den Informationsaustausch mit dem Finanzamt Ihres Heimatlandes. Weil Ihre Rente aus dem Ausland nicht in Spanien im Voraus versteuert wird, kann das Spanische Finanzamt die Erklärung und die entsprechende Versteuerung der ausländischen Renten verlangen.
Wir hoffen, hiermit viele Fragen geklärt zu haben und laden Sie ein, Ihren Steuerberater zu fragen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind eine Steuererklärung einzureichen.
18 Kommentare
Ich frage mich was ist wenn man Bitcoin verkauft, oder auch wenn es an Wert zulegt. Kapital?
Autor
Gute Frage Sven!
Bitcoins werden in Spanien genau wie eine Anlage behandelt wenn man damit spekuliert. Also kommen die meiner Meinung nach in Gewinne oder Verluste von Güter-Veräusserungen.
Guten Tag.
Muss Kapitalgewinnsteuer auf den gesamten Aktiengewinn bezahlt werden, wenn man die Aktien schon vor der Steuerpflicht in Spanien gekauft hat? Zum Beispiel: Aktienkauf im 2012, Aktienverkauf im 2017, Steuerpflicht erst ab 2017. Muss der Kapitalgewinn 2012 bis 2017 versteuert werden oder nur der Kapitalgewinn im 2017? Kapitalgewinne waren in meinem Wohnsitzland bisher steuerfrei (Schweiz).
Besten Dank für die Auskunft!Autor
Hallo, Gewinne aus der Veräusserung von Kapitalanlagen werden in dem Land deklariert in dem Sie steuerpflichtig sind. Die werden dann versteuert, wenn sie generiert wurden, also in Ihrem Fall müssen Gewinne von 2012 bis 2017 hier deklariert werden.
Guten Tag,
Rentenbezug seit Ende 2015, der Betrag von 11.000 € im Jahr wird nicht überschritten.
Wohnsitz permanent in Spanien.
Muss eine Steuererklärung abgegeben werden oder nicht?Danke und viele Grüße
Autor
Hallo, normalerweise verlangt das Finanzamt eine Erklärung, auch wenn es eine Nullerklärung ist, wenn die Einkünfte aus dem Ausland kommen. So vermeidet man eine Aufforderung die Steuererklärung einzureichen. Ich würde zumindest eine Nullerklärung alle 3-4 Jahre einreichen.
Hallo, ich habe da mal eine Frage: ich habe in 2018 6 Monate in Spanien gearbeitet, genau bis zum 24.06.2018, also weniger als die berühmten 183 Tage Wohnsitz in Spanien, die erforderlich sind, um in Spanien steuerpflichtig zu sein. Ab 25.06.2018 habe ich in Deutschland gearbeitet. Beide Einkommen waren aus nicht-selbständiger Arbeit. Darüberhinaus hatte ich Kapitaleinkünfte aus Immobilienverkäufen in Spanien in 2018, die ich als “ganancia patrimonial” angebe.
Soweit der Sachverhalt, nun die Frage:
Muss ich bei der spanischen Steuererklärung auch das deutsche Einkommen angeben aus 2018 ?
Muss ich mich anschließend bei der spanischen Steuerbehörde ausdrücklich abmelden oder reicht es, wenn ich meine aktuelle Auslandsadresse angebe und dass ich dann in 2019 keine Einkommen mehr in Spanien habe, da ich ja nun in Deutschland arbeite und meinen Wohnsitz habe?Danke.
MfG
GerhardHallo,
ich habe in 2009 Aktien von einem Startup gekauft. Diese werden dieses Jahr mit einem beachtlichen Zuwachs zurückgezahlt. Ich bin Resident in Spanien und möchte wissen ob ich diese Zugewinne versteuern muss. Gibt es evtl. eine Verjährung,
Vielen Dank
Freundliche GrüsseRolf
Autor
Hallo und entschuldigung für die späte Antwort. Diese Gewinne müssen in der Steuererklärung 2019 deklariert werden.
Hallo
Ich bin wohnhaft in Spanien und bekomme meine Rente 1 von der lva , 2 rentenpension ( Betriebsrente) von einem Arbeitgeber 3 rentenpension (betriebsrente) Arbeitgeber.
Woran muß ich mich jetzt halten?
An die 22000€ oder 12000€ ?da die 2 und 3 Gehälter über 1500€ sind.
Vielen DankMfG
AngelinoAutor
Danke für Ihren Kommentar. In der Regel muss das Welteinkommen deklariert werden, besonders wenn es sich um Einkommen aus dem Ausland handelt.
Guten Tag,
Ich erhalte aus Deutschland eine Monatliche Rente von 1650 €. Meine Residenzia soll Gran Canaria werden. Bin ich mit dem Einkommen verpflichtet in Spanien ( Hauptwohnsitz ) eine Steuererklärung abzugeben?
Viele Grüße
M.B.Autor
Guten Tag, meiner Meinung nach müssen Sie eine abgeben weil Ihre Einnahmen aus Deutschland stammen und das Finanzamt im Voraus keine Information darüber hat. Die Grenzen, die bestimmen, ob man befreit ist eine Steuererklärung einzureichen oder nicht, beziehen sich auf Einnahmen, die in Spanien entstanden sind.
Guten Tag Herr Sananes,
wenn man als Deutscher seinen Lebensmittelpunkt auf Teneriffa einrichtet, z.B. am 01.07.2021 w.g. dauerhaftem Umzugs von D nach TF, und am 01.07.2021 die residencia fiscal beantragt bzw. anmeldet, ist man ja in D noch für das Gesamtjahr (Jan.-Dez.) 2021 unbeschränkt steuerpflichtig. Wie ist das mit der Steuerpflicht auf Teneriffa ? Greift die Steuerpflicht als Residente dann erst ab 01.07.2021 oder schon ab 01.01.2021 ?
Autor
Hallo Herr Kranz, danke für Ihr Kommentar, das eigentlich eine Frage ist. Meiner Meinung nach kann man nur in einem Land für einem bestimmten Steuerjahr (also von Jan. bis Dez.) einkommensteuerpflichtig sein. Sie werden dort einkommensteuerpflicht sein so wie es in dem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Hier haben Sie den DBA mit Spanien: https://bit.ly/3keXMeA
Ich mache meine Steuern immer bei meiner lokalen Steuerberatungskanzlei in Deutschland, allerdings wollte ich mich einfach Mal erkundigen, wie das in anderen Ländern so ist. Interessant ist, dass vom Limit der Gesamtsumme von 1600 Euro pro Jahr Kapitalgewinne, die aus Übertragung oder Rückzahlung von Aktien stammen, ausgenommen sind. Ich würde mich demnächst bei meinem Steuerberater erkundigen, ob das in Deutschland auch so ist.
Meine Tante lebt im Winter in Spanien und fragt sich, ob sie eine Einkommenserklärung abgeben muss. Es ist gut zu wissen, dass davon in Spanien viele befreit sind. Trotzdem möchte sie sich zusätzlich gerne von einer kompetenten Steuerberatung beraten lassen.
Diese Nachricht stellt endlich klar, ob man verpflichtet ist eine Spanische Einkommensteuer einzureichen: shorturl.at/fgnz9