Was ist das Modell 347, und wie ist es einzureichen?
Das Modell 347 ist eine jährliche Erklärung der Geschäfte mit Dritten. Gesellschaften und Selbstständige sind zur Abgabe dieses Modells verpflichtet, wenn sie Geschäftsvorgänge mit Dritten über 3.005,06 Euro im vergangenen Kalenderjahr abgewickelt haben. Einnahmen und Ausgaben werden getrennt berechnet.
Beim Modell 347 werden die vierteljährlichen Geschäfte aufgelistet. Für jedes Quartal wird der jeweilige Betrag der Einkäufe (Ausgaben) oder Verkäufe (Einnahmen) eingegeben, so wie es nach dem spanischen Umsatzsteuergesetz vorgeschrieben ist.
Obligatorische Meldepflicht des Modells 347
Die Abgabepflicht besteht bei allen öffentlichen oder privaten, natürlichen oder juristischen Personen (Selbstständige oder Körperschaften) und Organisationen, die nach Artikel 35.4 des Allgemeinen Steuergesetzes (Ley General Tributaria) eine gewerbliche Aktivität ausüben, die sich mit Dritten über 3,005.06 Euro im Jahr beläuft.
Befreiung der Abgabepflicht des Modells 347
Es gibt Ausnahmen der Meldepflicht, wie z.B. bei Gewerbetreibenden, die zwar eine Tätigkeit in Spanien ausüben, aber hier keinen Sitz oder keine Betriebsstätte haben.
Ebenfalls sind Selbstständige in der Landwirtschaft, Viehzucht oder Fischerei von der Abgabepflicht befreit, so wie auch diejenigen, von denen das Finanzamt die Information über die jährlichen Geschäfte über eine andere Meldung schon erhalten hat (z.B. durch das Modell 190 oder 111).
Welche Geschäfte müssen in der Erklärung angegeben werden?
Folgende Geschäfte sind anzugeben, wenn deren Wert 3.005,06 € überstreitet:
- Lieferungen und Erwerb von Gegenständen
- Bereitstellung und Beschaffung von Dienstleistungen
- Subventionen und Zuschüsse
- Immobiliengeschäfte
- Versicherungsgeschäfte
- Anzahlungen von Kunden und bei Lieferanten.
Von der Meldung ausgeschlossene Geschäfte:
Folgende Geschäfte sind im Modell 347 nicht anzugeben:
- Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, für die der Steuerpflichtige keine Rechnung oder ähnliches ausgestellt hat
- Transaktionen, die sich außerhalb der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen befinden
- Erbrachte oder beschaffte Lieferungen, Leistungen oder Waren die als Schenkung gelten und von der Mehrwertsteuer IGIC befreit sind
- Vermietungs- oder Leasingverträge, die ebenfalls von der IGIC befreit sind
- Erwerb von Gebührenmarken oder Stempeln mit Ausnahme von Sammlerstücken
- Geschäfte mit Körperschaften, Anstalten oder Organisationen mit sozialen Diensten oder Zwecken
- Import und Export von Waren und Geschäftstätigkeiten des Steuerpflichtigen mit einer Betriebsstätte im Ausland
- Lieferungen und Warenerwerb auf dem spanischen Festland, den Kanaren, Balearen, in Ceuta und in Melilla.
Und in der Regel alle Geschäfte, für die es schon eine regelmäßige Meldepflicht an das Finanzamt mit besonderen Formularen gibt.
Abgabefrist des Modells 347
Die Abgabefrist 2014 für das Modell 347 beginnt am 1. Februar und endet am 28. Februar. In den Vorjahren war die Frist anders.
Beim Ausfüllen des Modells müssen Angaben zum Modell 347 des Vorjahres eingetragen werden.
Sollte der Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht nachkommen oder die Frist nicht einhalten, kann das Finanzamt Strafen von 300 bis 20.000 Euro festsetzen, je nach dem, wie viele Angaben und Daten unterlassen wurden.